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   BFH, 16.09.1998 - VI B 155/97   

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https://dejure.org/1998,4209
BFH, 16.09.1998 - VI B 155/97 (https://dejure.org/1998,4209)
BFH, Entscheidung vom 16.09.1998 - VI B 155/97 (https://dejure.org/1998,4209)
BFH, Entscheidung vom 16. September 1998 - VI B 155/97 (https://dejure.org/1998,4209)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Aufwendungen des Arbeitgebers - Bewirtugskosten - Geburtstage von leitenden Angestellten - Steuerpflichtigrm Arbeitslohn - Eigenbetriebliche Werbeeffekte

  • Judicialis

    FGO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 19 Abs. 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Kosten für Geburtstagsfeier als Arbeitslohn; grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 28.01.2003 - VI R 48/99

    Fest des Arbeitgebers aus Anlass eines Arbeitnehmergeburtstags

    Zur Begründung trägt das FA vor: Das FG sei mit seinem Urteil von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) und der der FG abgewichen (BFH-Beschluss vom 16. September 1998 VI B 155/97, BFH/NV 1999, 339; Urteil des FG München vom 16. Mai 1997 8 K 2397/95, nicht veröffentlicht --n.v.--; Urteile des Niedersächsischen FG vom 17. Dezember 1998 XIV 92/97, n.v., und vom 2. Februar 1998 XV (V) 154/90, n.v., sowie Urteil des FG des Saarlandes vom 26. November 1998 1 K 21/97, n.v.).
  • FG Niedersachsen, 28.01.1999 - XI 264/95

    Steuerliche Behandlung von Aufwendungen des Arbeitgebers aus Anlass des

    Der Senat teilt auch nicht die in dem BFH-Beschluss vom 16. Juni 1998 VI B 155/97 (nicht veröffentlicht - JURIS Nr. STRE 985114060) wiedergegebene Auffassung des Finanzgerichts München aus dem Urteil vom 16. Mai 1997 8 K 2397/95 (nicht veröffentlicht), wonach bei kundenorientierten Unternehmen des Dienstleistungsbereichs die gesellschaftlichen Repräsentationspflichten des Vorstands auch die betriebliche Begehung herausgehobener Geburtstage umfassen.
  • FG Saarland, 26.11.1998 - 1 K 21/97

    Prokuristengeburtstag und Betriebsjubiläum

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